Für Ihr Anliegen nehmen wir uns Zeit!

Immobilienbewertung in Karlsdorf-Neuthard

Ihr Fachmann für Immobilienbewertung in Karlsdorf-Neuthard seit über 20 Jahren

Gutachten und Immobilienbewertung in Karlsdorf-Neuthard: Zu unserem engeren Tätigkeitsbereich als Immobiliengutachter zählt Karlsdorf-Neuthard. Die Gemeinde liegt rund 6 km westlich von Bruchsal und etwa 18 km nordöstlich von Karlsruhe. Hier fertigen wir nicht nur gerichtliche Gutachten an, sondern betreuen auch Privatkunden.

Als Fachmann für Immobilienbewertung stehen wir unseren Kunden selbstredend jederzeit zur Verfügung. Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf, wenn Sie an einem lückenlosen und professionellen Gutachten interessiert sind:

Wir erstellen als Immobiliengutachter in Karlsdorf & Bruchsal Dokumentationen, in denen sämtliche relevanten Aspekte eines Objekts Berücksichtigung finden.

Natürlich stehen wir Ihnen nicht nur in der Stadt selbst, sondern auch in der näheren Umgebung zur Seite. Da wir bereits seit vielen Jahren auf dem Immobilienparkett der Region Erfahrung sammeln, sind wir in jedem Fall der richtige Ansprechpartner:

Ob es um Wohnhäuser, Geschäftsimmobilien oder Baugrundstücke geht, in uns finden Sie Ihren kompetenten Immobiliengutachter in Kaiserslautern.

In der Vergangenheit haben wir mehr als 4.000 Bewertungen für Kunden aus allen Branchen angefertigt. Profitieren Sie jetzt von diesem Know-how und setzen Sie sich mit Ihrem Berater und Immobiliengutachter in Karlsdorf-Neuthard in Verbindung!

Gutachter für Immobilienbewertung in Karlsdorf-Neuthard

Unsere Leistungen als ortskundige Sachverständige - speziell für Ihren Fall zum Zwecke als Immobiliengutachter in Karlsdorf-Neuthard:

Wir helfen Ihnen mit Sachverstand und Ortskenntnis in Karlsdorf-Neuthard (76689) die richtige Entscheidung zu treffen, Werte und Kosten richtig einzuschätzen und Vermögensschäden zu vermeiden.

Welche Immobilien werden in Karlsdorf-Neuthard bewertet?

Wir bewerten Grundstücke:

  • Landwirtschaftliche Flächen
  • Forstwirtschaftliche Flächen
  • Bauerwartungsland
  • Baugrundstücke
  • Grundstücke in Sanierungsgebieten
  • Freizeitgrundstücke

Wir bewerten Wohnimmobilien:

  • Einfamilienhäuser
  • Doppelhäuser (DHH)
  • Reihenhäuser
  • Wohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Teileigentum

Wir bewerten Gewerbeimmobilien:

  • Bürokomplexe / Bürogebäude
  • Praxen und Ärztehäuser
  • Hallen, Logistik- & Lagerflächen
  • Landwirtschaftliche Gebäude
  • Hofstellen / Hofstelle
  • Industrieanlagen
  • Freilagerflächen

Wir bewerten Sonderimmobilien:

  • Hotels
  • Pflegeheime
  • Gastronomiebetriebe
  • Einkaufszentren
  • Freizeitimmobilien

Welche zusätzlichen Informationen erhalte ich vom Immobiliengutachter und Sachverständigenbüro?

Der Immobiliensachverständige von ImWERT wird Sie umfassend über den Zustand, Bauschäden, Marktwert, Mängel und Kosten oder Beeinträchtigungen beraten und im Gutachten informieren.

Wie wird der Immobilienwert / der Verkehrswert ermittelt?

Normierte Bewertungsverfahren in den Gutachten und der Immobilienbewertung in Karlsdorf-Neuthard (nach BauGB & ImmoWertV):

Sachwertermittlung

Das Modell der Verkehrswertermittlung im Sachwertverfahren ist in den §§ 35 – 39 ImmoWertV beschrieben.

Der Sachwert wird demnach aus der Summe des Bodenwerts (mit dem Bodenrichtwert vom Gutachterausschuss für Immobilien) und den Sachwerten der auf dem Grundstück vorhandenen nutzbaren Gebäude und Außenanlagen sowie ggf. den Auswirkungen der zum Wertermittlungsstichtag vorhandenen besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale abgeleitet.
Der Bodenwert ist getrennt vom Sachwert der Gebäude und Außenanlagen i. d. R. im Vergleichswertverfahren (vgl. §§ 24 – 26 ImmoWertV) grundsätzlich so zu ermitteln, wie er sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre. Der Sachwert der Gebäude (Normgebäude zzgl. eventuell vorhandener besonderer Bauteile und besonderer Einrichtungen) ist auf der Grundlage der (Neu)Herstellungskosten unter Berücksichtigung der jeweils individuellen Merkmale:

  • Objektart,
  • Ausstattung und Standard,
  • Alterswertminderung,
  • Baumängel und Bauschäden und
  • besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale abzuleiten.

Das Sachwertverfahren ist insbesondere durch die Verwendung des Sachwertfaktors ein Preisvergleich, bei dem vorrangig der Zeitwert der Substanz (Boden + Gebäude + Außenanlagen) den Vergleichsmaßstab bildet.

Ertragswertermittlung

Das Modell für die Ermittlung des Ertragswerts ist in der ImmoWertV (BauGB) beschrieben.

Die Ermittlung des Ertragswerts einer Immobilie basiert auf den marktüblich erzielbaren jährlichen Erträgen (insbesondere Mieten und Pachten) aus dem Grundstück. Die Summe aller Erträge wird als Rohertrag bezeichnet. Maßgeblich für den (Ertrags)Wert des Grundstücks ist jedoch der Reinertrag. Der Reinertrag ermittelt sich als Rohertrag abzüglich der Aufwendungen, die der Eigentümer für die Bewirtschaftung einschließlich Erhaltung des Grundstücks aufwenden muss (Bewirtschaftungskosten).

Das Ertragswertverfahren fußt auf der Überlegung, dass der dem Grundstückseigentümer verbleibende Reinertrag aus dem Grundstück die Verzinsung des Grundstückswerts (bzw. des dafür gezahlten Kaufpreises) darstellt. Deshalb wird der Ertragswert als Rentenbarwert durch Kapitalisierung des Reinertrags bestimmt.

Bewertung in der Landwirtschaft

Die Sachverständigen von ImWERT erstellen regional und überregional für Landwirte, Amtsgerichte, Landgerichte, Nachlassverwalter, Rechtsanwälte / Kanzleien, Eigentümer, Erben, Bauherren, Investoren, Kaufinteressenten & Baufirmen auch Immobiliengutachten im landwirtschaftlichen Bereich.

In den häufigsten Fällen bewerten wir Scheunen, landwirtschaftlich genutzte Gebäude oder Hofstellen. Durch ständige Fort- und Weiterbildungen als
Mitglied im Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e.V. (HLBS) können Sie sich bei der landwirtschaftlichen Immobilienbewertung auf unsere Sachkenntnis verlassen. Gerade im dörflichen und landwirtschaftlich geprägten Bereich stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Vergleichswertverfahren

Das Modell für die Ermittlung des Vergleichswerts ist in den §§ 24 – 26 ImmoWertV beschrieben.

Bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens sind Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke & Vergleichsobjekte). Finden sich in dem Gebiet, in dem das Grundstück gelegen ist, nicht genügend Kaufpreise, können auch Vergleichsgrundstücke aus vergleichbaren Gebieten herangezogen werden.

Weichen die wertbeeinflussenden Merkmale der Vergleichsgrundstücke oder der Grundstücke, für die Vergleichsfaktoren bebauter Grundstücke abgeleitet worden sind, vom Zustand des zu bewertenden Grundstücks ab, so ist dies durch Zu- oder Abschläge oder in anderer geeigneter Weise zu berücksichtigen. Dies gilt auch, soweit die den Preisen von Vergleichsgrundstücken zu Grunde liegenden allgemeinen Wertverhältnisse von denjenigen am Wertermittlungsstichtag abweichen. Dabei sollen vorhandene Indexreihen (vgl. § 18 ImmoWertV) und Umrechnungskoeffizienten (vgl. § 19 ImmoWertV) herangezogen werden.

Bei bebauten Grundstücken können neben oder anstelle von Preisen für Vergleichsgrundstücke insbesondere Vergleichsfaktoren herangezogen werden. Zur Ermittlung von Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke sind die Kaufpreise gleichartiger Grundstücke heranzuziehen. Gleichartige Grundstücke sind solche, die insbesondere nach Lage und Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Größe und Alter der baulichen Anlagen vergleichbar sind. Diese Kaufpreise können insbesondere auf eine Raum- oder Flächeneinheit des Gebäudes bezogen werden. Der Vergleichswert ergibt sich durch Vervielfachung der Bezugseinheit des zu bewertenden Grundstücks mit dem nach § 20 ImmoWertV ermittelten Vergleichsfaktors; Zu- oder Abschläge nach § 8 ImmoWertV sind dabei zu berücksichtigen.

Bewertung von Nießbrauch oder Wohnungsrecht

Das Nießbrauchrecht gehört zu den dinglichen Versorgungsrechten. Das Nießbrauchrecht wird in der Regel auf Lebenszeit vertraglich vereinbart. Es kann auch für eine Person oder beispielsweise aber für ein Ehepaar vereinbart werden. Häufig wird das Wohnrecht oder der Nießbrauch dann bis zum Lebensende des / der Längstlebenden vereinbart. Die Vereinbarung wird in das jeweilige Grundbuch eingetragen.

Der Nießbrauch ist im BGB geregelt. Es ist das höchstpersönliche (d. h. nicht erbliche und grundsätzlich nicht übertragbare) Recht, sämtliche Nutzungen aus dem belasteten Gegenstand zu ziehen. Die ImWERT Gutachter und Sachverständigen für Immobilienbewertung können im Zuge eines Bewertungsauftrages den Wert (Rentenbarwert) für das Nießbrauchrecht oder Wohnungsrecht in Mannheim, Heidelberg oder Karlsruhe für Sie ermitteln.

Sollten bei der Bewertung des Nießbrauchrechtes oder bei der Vorbereitung einer Grundbucheintragung abweichende Vereinbarungen vom gesetzlichen Regelfall bestehen, können die Immobilienexperten von ImWERT unter Berücksichtigung des konkreten Inhaltes eine Wertermittlung erstellen.

Bundesweite Richtlinien und gesetzliche Vorlagen

Ob der Immobilienwert in Ludwigshafen oder Speyer in Rheinland Pfalz oder aber in Mannheim oder Hockenheim in Baden-Württemberg zu ermitteln ist, spielt bei der Verfahrenswahl in der Verkehrswertermittlung keine Rolle. Die Bewertungsverfahren sind nach den aktuellen Richtlinien und den gesetzlichen Vorlagen bundesweit zu verwenden.

Stressfreier und einfacher Ablauf der Immobilienbewertung in Karlsdorf-Neuthard:

1. Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung

Besprechung & Beratung (kostenfrei), Aufnahmen der Immobiliendaten und der persönlichen Daten.

2. Ortstermin

Gemeinsamer Ortstermin bei der von Ihnen vorgetragenen Immobilie (auch Eigentumswohnung, Grundstück etc.).

3. Ausarbeitung

Wir erstellen Ihr Immobiliengutachten oder ein Besichtigungsprotokoll in der Regel innerhalb von 10 Werktagen nach Besichtigung.

4. Übersendung des Gutachtens

Sie erhalten Ihr Gutachten per Post und auf Wunsch auch elektronisch.

In welchem Fall benötige ich ein Gutachten?

Ob es um den Kauf, den Verkauf, eine Schenkung, Scheidung, Zugewinn oder eine Erbschaft geht: Ohne den genauen Wert einer Immobilie in Kaiserslautern oder in unserem Einzugsgebiet zu kennen, ist es nur schwer möglich, eine richtige Entscheidung zu treffen.

Problemfall: Die Meinungen über den Wert der oben abgelichteten Liegenschaft liegen rund 50.000 € auseinander.

Lassen Sie sich von uns als zertifizierte Sachverständige und Gutachter kostenfrei telefonisch beraten, um gegebenenfalls Fehlentscheidungen rund um Ihre Immobilie zu vermeiden.

Marktgerechte Immobilienbewertungen und Gutachten in Karlsdorf-Neuthard für Ihren privaten Bewertungsanlass, für Gericht oder zur Vorlage beim Finanzamt sind unsere spezielle Dienstleistung für Sie.

Generell ist unsere telefonische Beratung kostenfrei.

Kontakt & Öffnungszeiten:

E-Mail: info@imwert.de