Vermögensteilung bei Scheidung

Wir ermitteln für Sie gerichtsfeste Marktdaten und Immobilienwerte. Ganz gleich ob Sie als Mitglied einer Erbengemeinschaft oder als Ehepartner fungieren.

Verkehrswertermittlung für das Familiengericht und Nachlassgericht

Häufig sind wir als Sachverständige für Immobilienbewertung in Gerichtsverfahren tätig. Hierbei dienen unsere Gutachten zur Ermittlung des Zugewinnes (Zugewinnausgleich) oder beispielsweise des Pflichtteils. Auch die Bewertung von einem Wohnrecht oder von Nießbrauchrechten umfasst unser Aufgabenfeld. Regelmäßig werden wir auch im Vorfeld beauftragt, Vermögenswerte im Zuge eines Erbfalles, einer Schenkung, Übertragung oder Scheidung zu erstellen.

Ob als Mitglied einer Erbengemeinschaft oder Ehepartner, wir ermitteln für Sie gerichtsfeste Marktdaten und Immobilienwerte.
Unsere Gutachten werden hierbei grundsätzlich von Daten der zuständigen Fachgremien, dem Gutachterausschuss sowie der aktuellen Fachliteratur plausibilisiert. Die Schaffung von Fakten und die Bereitstellung von Informationen gibt unseren Kunden, egal in welchem Bewertungsfall, eine gute Hilfestellung bei der jeweiligen Entscheidungsfindung.

Vermögensteilung bei Scheidung

Nicht selten sind wir als Sachverständige für Immobilienbewertung in Gerichtsverfahren, aber auch außergerichtlich tätig. Hierbei dienen unsere Gutachten zur Ermittlung des Zugewinnes (Zugewinnausgleich). Auch die Bewertung von Wohnrechten oder von Nießbrauchrechten umfasst hier unser Aufgabenfeld.

Da Immobilien oft zum gemeinsamen Vermögen gehören, ist die Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen von großer Bedeutung. Oft stellen meist die Immobilienwerte eine der größten oder gar den größten Vermögenswert in einer Ehe dar. Ihre Bewertung erfordert eine entsprechende sachverständige Sorgfalt und Transparenz.

Gutachten (außergerichtlich):

Regelmäßig werden wir im Vorfeld beauftragt, Vermögenswerte im Zuge einer Scheidung zum Zwecke der Vermögensbeurteilung oder des Zugewinns zu ermitteln. Ob als alleiniger Auftraggeber oder der Ehepartner, wir ermitteln für Sie gerichtsfeste Marktdaten und Immobilienwerte. Unsere Gutachten werden hierbei grundsätzlich von Daten der zuständigen Fachgremien, dem Gutachterausschuss sowie der aktuellen Fachliteratur plausibilisiert. Die Schaffung von Fakten und die Bereitstellung von Informationen gibt Ihnen, egal in welchem Bewertungsfall und zu welchem Stichtag, eine gute Hilfestellung bei der jeweiligen Entscheidungsfindung.

Um Kosten und Zeit zu sparen und eventuell bestehendes Streitpotential zu minimieren, halten wir es für empfehlenswert, rechtzeitig eine adäquate, objektive und neutrale Bewertung der Immobilie durch einen zertifizierten und gerichtlich bestellten Sachverständigen vornehmen zu lassen. Wir beraten Sie gerne telefonisch oder auch persönlich in unserem Büro oder bei einem Besichtigungstermin.

Gutachten im Gerichtsverfahren:

Entsprechend dem übermittelten Beweisbeschluss ermitteln wir die Immobilienwerte (Verkehrswert) gemäß den Vorgaben des Gerichts oder eines Prozessbevoll-mächtigten.

Aktuell werden Gutachten unseres Sachverständigenbüros bei folgenden Gerichten bearbeitet:

  • Amtsgericht und Landgericht Frankenthal
  • Amtsgericht und Landgericht Mannheim
  • Amtsgericht in Germersheim
  • Amtsgericht in Idar-Oberstein
  • Amtsgericht und Landgericht Kaiserslautern
  • Amtsgericht und Landgericht Ludwigshafen
  • Amtsgericht und Landgericht in Landau
  • Amtsgericht in Neustadt / Weinstraße
  • Amtsgericht in Pirmasens
  • Amtsgericht Rockenhausen
  • Amtsgericht in Speyer

Schiedsgutachten & Prüfen von Gutachten (Plausibilitätskontrolle):

Das Ergebnis eines Verkehrswert- oder Marktwertgutachtens entspricht nicht immer den Vorstellungen beider Parteien, da diese oft unterschiedliche Interessen und Wertvorstellungen hinsichtlich der gemeinsamen Immobilie haben.

Regelmäßig wenden sich Rechtsanwälte, Gerichte oder aber auch Privatpersonen an uns, denen bereits ein Gutachten über die gemeinsame Immobilie in einer Scheidung (oder Erbangelegenheiten), von der Gegenpartei vorgelegt wurde.

Für einen nicht fachkundigen ist ein solches Gutachten oftmals jedoch kaum zu prüfen und nur eingeschränkt nachvollziehbar.

Die Immobilengutachter von ImWERT prüfen den uns vorgetragenen Immobilienwert und das Gutachten auf Plausibilität und Fehler und errechnen nach Wunsch zudem einen eigenen Wert zur Gegenüberstellung (auch als Schiedsgutachten). Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie in Form einer Stellungnahme.

Kann ein Kurzgutachten der Verkehrswertermittlung vor Gericht verwendet werden?

Ja. Das in einem Gerichtsprozess vorgelegte Privatgutachten sind ein Parteivortrag und Beweis, der bei der Bewertung im Verfahren oder zum Abgleich (Kontrolle) gerichtlicher Gutachten nicht übergangen werden darf. Unsere Kurzgutachten sind in aller Regel dafür ausreichend. Der Richter ist verpflichtet, sich mit den Gutachten in einer Erbangelegenheit sorgfältig zu befassen.

Kann das Gutachten der Verkehrswert-ermittlung vor Gericht verwendet werden?

Ja. Das in einem Gerichtsprozess vorgelegte Privatgutachten sind ein Parteivortrag und Beweis, der bei der Bewertung im Verfahren oder zum Abgleich (Kontrolle) gerichtlicher Gutachten nicht übergangen werden darf. Der Richter ist verpflichtet, sich mit den Gutachten in einer Erbangelegenheit sorgfältig zu befassen.

Kann eine Erbengemeinschaft oder können die in Scheidung befindlichen Ehepartner ImWERT gemeinsam beauftragen?

Nach unserer Erfahrung genießt die gemeinsame Beauftragung des Gutachters sowie die Immobilienwertermittlung innerhalb der Parteien mehr Akzeptanz und ist transparenter.

Regelmäßig werden wir daher vorab auch von allen Parteien beauftragt, Vermögenswerte im Zuge einer Scheidung zum Zwecke der Vermögensbeurteilung oder des Zugewinns zu ermitteln.

Die Schaffung von Fakten und die Bereitstellung von Informationen gibt Ihnen, egal in welchem Bewertungsfall und zu welchem Stichtag, eine gute Hilfestellung.

Der Vorteil der Verkehrswertermittlung zur Vermögensteilungen bei Scheidung:

Transparente Wertermittlung

Faire Vermögensaufteilung

Grundstücksbewertung

Ausblenden persönlicher & ungewöhnlicher Verhältnisse

Vermindertes Konfliktpotenzial

Klare nachvollziehbare und gerichtsfeste Gutachten

Datenbasis der regionalen Gutachterausschüsse

Gutachten nach §194 Verkehrswert BauGB

Erstellt mit aktuellen Marktdaten und Richtlinien